A 44 Velbert– Heiligenhaus: Erfolgt am Freitag, den 13.04.2018 die Eröffnung eines Schwarzbaues?

Am 13. April 2018 soll im Beisein von Landesverkehrsminister Wüst das A 44 – Teilstück Velbert – Heiligenhaus dem Verkehr übergeben werden.

Dies soll geschehen, obwohl das für den Betrieb der Autobahn erforderliche wasserrechtliche Einvernehmen nach Kenntnis der Bürgerinitiative noch nicht vorliegt.

Ein einmal erteiltes Einvernehmen ist vor einigen Jahren durch das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Aufhebung der Plangenehmigung des Rückhaltebeckens im Autobahnohr Ratingen – Ost aufgehoben worden. Über eine neu erteiltes Einvernehmen ist der Bürger­initiative nichts bekannt. Nach mündlichen Auskünften liegt sie auch nicht vor.

Trotzdem soll rechtswidrig das Teilstück der Autobahn eröffnet werden.

Die Bürgerinitiative erinnert daran, dass die Wasserproblematik immer ein großer Knack­punkt für das Teilstück war. Der Vorhabenträger hat wiederholt erklärt, das sei alles zu regeln. Aber 11 Jahre nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist nichts geklärt.

Dieses reiht sich ein in eine Kette weiterer Maßnahmen, die zeigen, dass beim Bau der Auto­bahn die Einhaltung rechtlicher Vorschriften insbesondere zu Gunsten des Menschen-, Was­ser- und Naturschutzes nicht immer ernst genommen wird und im Zweifel hinter dem Inter­esse am Weiterbau zurückbleibt.

Entgegen der Angabe, der Autobahnbau werde weitgehend über die Trasse abgewickelt, wurden für das Teilstück und werden für die Angertalbrücke öffentliche Straßen und Wege benutzt, um- und ausgebaut, mit Richtungssperren für den „normalen“ Verkehr, usw.

Im Ostteil wurde ursprünglich nicht vorgesehene „Andienungsstraßen gebaut, die zu Landverlusten für Landwirte führen.

Auflagen für den Naturschutz wurden und werden missachtet.
So wurde ein als „Tabufläche“ (in der Planfeststellung gekennzeichnet als Fläche, die nicht angetastet und vor dem Bau­stel­lenverkehr besonders geschützt werden muss) ausgewiesenes Waldstück gerodet und eine zusätzliche Baustraße in Homberg gebaut, ohne zuvor erforderliche Schutzmaßnahmen für den Steinkauz vorzunehmen.

Schon bevor der erste PKW die Autobahn befährt, steht aufgrund der neuen Verkehrszahlen des Bundesverkehrswegeplanes fest, dass in spätestens 10 Jahren die Lärmgrenzwerte über­schritten sein werden.

Im Übrigen wird die Bürgerinitiative gegen die A 44 mit Interesse verfolgen, ob wirklich wie vom Straßenbau zugesichert, die Eröffnung des Teilstückes in Hofermühle, Homberg und Hösel keine negativen Auswirkungen haben wird oder ob, wie von der Bürgerinitiative befürchtet, die Verkehrsbelastung dort deutlich zunehmen wird.

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