Mitgliederbrief vom Februar 2022

Zum Jahreswechsel 2020/21 haben wir uns zuletzt gemeldet.
Damals hatten wir die Hoffnung,
im Sommer eine Jahreshauptversammlung abhalten zu können.
- Wie so vieles andere ist
daraus nichts geworden.

Das heißt nicht, dass in Sachen Planfeststellung des neuen Regenrückhaltebeckens nichts

passiert wäre.

Von Mai bis Juni 2021 fand eine sogenannte online-Konsultation statt.
Sie stelltt in Corona-Zeiten die Erörterung dar, zu der sich in „normalen Zeiten“ der
Antragsteller und alle, die Einwände gegen ein Projekt haben, bei der Planfeststellungsbehörde
treffen, und ihre Argumente nochmals austauschen.

Auf der Basis der vorher schriftlich eingereichten Einwände und der Erörterung entscheidet die Planfeststellungsbehörde dann, ob sie das Vorhaben genehmigt oder nicht.
Meist ist die Erörterung der letzte
Schritt vor der Genehmigung.
Bei der online-Konsultation haben die Naturschutzverbände (ebenso wie andere Einwender)
die Entgegnungen bekommen, die die DEGES zu den Stellungnahmen aller Beteiligten (das
sind zum Beispiel auch Behörden) für alle vorausgehenden Anträge gemacht hat.
Auf dieser
Basis konnten die Einwände nochmals verdeutlicht und Missverständnisse ausgeräumt
werden.

Die Einwände waren so überzeugend, dass es wieder keinen Planfeststellungsbeschluss gab.


Stattdessen kam dann im Oktober wieder ein neuer Antrag – der fünfte, wenn wir richtig

mitgezählt haben.
Angekündigter Hauptunterschied zu der vorausgehenden Fassung war, dass das neue
Regenrückhaltebecken nun in Form von drei Betonbecken errichtet werden soll statt als
folienabgedichtetes Erdbecken.

Grund dafür ist die Erkenntnis, dass das Erdbecken fast bis zum Rand im Grundwasser steht
und daher nicht dicht bleiben würde.
Auf den hohen
Grundwasserstand hatten die von uns beratenen Naturschutzverbände schon seit Jahren
hingewiesen.

Und die neue Fassung hielt noch eine weitere Überraschung bereit.

Auf einmal tauchte eine zweite Leitung, die es schon einmal in einem früheren Planungsstand gegeben hatte, wieder auf, mit der Straßenabwasser quasi heimlich zur Einleitungsstelle gepumpt werden soll.
Sie
fand sich allerdings nicht in den Plänen zur Kanalisation, wo sie hingehören würde, sondern
gut versteckt nur in einem Plan zum naturschutzrechtlichen Ausgleichskonzept.

Das stellt das ganze Entwässerungskonzept der Planung in Frage.

Das aktuelle Konzept beruht darauf, dass nur eine sehr geringe Menge Wasser zur Einleitungsstelle gelangen darf und die großen anfallenden Wassermengen in dem bestehenden und dem neuen Becken gespeichert werden müssen, um die Hochwassergefahr am Unterlauf der Anger nicht zu verschärfen.
Aus diesen
Becken darf nur eine bestimmte Menge in den Homberger Bach eingeleitet werden.

Mit der zweiten Leitung könnte aber sehr viel mehr Wasser zur Einleitungsstelle gepumpt werden.

Die Hochwassergefahr für den Unterlauf der Anger, vor allem die ohnehin hochwassergeplagten
Ortsteile Ratingen-Tiefenbroich, Düsseldorf-Angermund und Düsseldorf-Wittlaer, stiege weiter.
Welche Folgen das im schlimmsten Fall haben kann, wissen wir seit dem
Hochwasser im vergangenen Sommer, vor allem an der Ahr, Wupper, Düssel und anderswo nur zu gut.

Die Befürworter der A44 sind im Moment wieder sehr aktiv und verweisen auf die Bedeutung

der A44 für die gesamte Verkehrssituation im niederbergischen Raum und als Schneise für
die einpendelnden Mitarbeiter der Firmen, die neu angesiedelt werden.

Ob es in Zeiten von Klimawandel und Mobilitätswende tatsächlich sinnvoll ist, weiter auf

dieses Pferd zu setzen, muss jeder für sich beantworten.

Wir können nur feststellen, dass es Straßen NRW und DEGES in all der Zeit nicht gelungen

ist nachzuweisen, wie sie ihr Versprechen halten können, die A44 zu bauen ohne neue
Gefahren für das Grundwasser und bei Hochwasser zu schaffen.

Zusammen mit den Naturschutzverbänden werden wir weiter dafür arbeiten, dass diese

Zusage aus der Planfeststellung 2007 auch eingehalten wird.

Wir danken Ihnen, dass Sie uns dabei weiter unterstützen.

Und wir hoffen auf die Möglichkeit, dieses Jahr im Sommer tatsächlich eine Mitgliederversammlung
abhalten zu können.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Vorstand

Veröffentlicht unter Aktuelles