Im November 2019 fand die letzte Jahreshauptversammlung statt. Der „alte“ Vorstand wurde wiedergewählt. Wir hoffen, die Umstände lassen es zu, 2021 wieder eine Jahreshauptversammlung abzuhalten.
Inzwischen hat sich wieder einiges getan, worüber wir Ihnen berichten möchten.
Wir haben im November 2019 darüber berichtet, dass es kurz zuvor einen neuen Antrag zum Entwässerungskonzept gegeben hat und dass das Konzept unserer Meinung nach so nicht funktionieren kann. Und wir hatten Recht. Der Antrag wurde nicht genehmigt (planfestgestellt).
Stattdessen gab es im September diesen Jahres den nächsten Antrag dazu – inzwischen der vierte!!! Anlauf.
Der Antrag zeigt, dass unsere Bedenken gegen das frühere Konzept berechtigt waren. Es wird jetzt sogar beschrieben, dass auf Grund der unzureichenden Kanalisation das Wasser in großen Mengen über die Fahrbahn und den Seitenraum abfließt (mehrere hundert Kubikmeter). Es wird auch nicht mehr behauptet, dass das Wasser dann noch in das neue Regenrückhaltebecken gelangt. Das Wasser wird nicht oder nicht hinreichend gereinigt. Und der Abfluss wird auch nicht hinreichend begrenzt, so dass bei starken Regenfällen die Hochwassergefahr am Unterlauf der Anger steigt.
Wir können uns nicht vorstellen, dass dieser Antrag genehmigt wird. Aber wir müssen abwarten.
Sollte der Antrag der Genehmigungsbehörde doch akzeptabel erscheinen, gibt es im kommenden Jahr einen Erörterungstermin, auf dem die Bedenken dann nochmals mit den Antragstellern diskutiert werden. Danach entscheidet die Genehmigungsbehörde.
Wie gesagt vermuten wir aber, dass es dazu nicht kommt. Dann wird es irgendwann einen neuen Antrag geben und wir müssen sehen, ob er besser ist als die vorausgehenden.
Zum Thema Lärmschutz gibt es leider keine Neuigkeiten. Lärmschutz soll es erst geben, wenn die Verkehrszahlen entsprechend hoch geworden sind. Das wird dann viel teurer, als wenn man es sofort machen würde, bzw. gemacht hätte, aber das ist für die Straßenplaner kein Argument. Sie überschreiten ihr Budget auch so schon massiv.
Alle, die öfter mal am Grünen Jäger vorbei kommen, werden es gesehen haben: statt der bisherigen Baustraße soll jetzt offenbar die A44 bis an die Angertalbrücke heran fertiggestellt werden. Warum man es damit jetzt so eilig hat und ob dann auch statt der provisorischen Auffahrt die endgültige, die auf der Westseite der Landstraße liegt, gebaut werden soll, wissen wir (noch) nicht. Für die gesamte Strecke ab dem westlichen Ende der Angertalbrücke besteht weiterhin kein Baurecht.
Wir bleiben weiter am Ball und hoffen, Sie bleiben an unserer Seite.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Vorstand
]]>Erinnert sei daran, dass, als der DEGES vor mehreren Jahren der Weiterbau der A 44 übertragen wurde, sie angekündigt hatte, im Jahre 2020 werde auf der ganzen A 44 der Verkehr laufen. Jetzt wird von 2024 oder 2025 gesprochen. Schuld der Umwelt- und Naturschutzverbände?
Vor einigen Wochen fand die vierte !! Auslegung von Unterlagen zum Bau des Rückhaltebeckens an der Brachter Straße seit 2016 statt. Dreimal ergab sich zuvor im laufenden Verfahren, dass die Konzeption der DEGES nicht passte. Schuld der Umwelt- und Naturschutzverbände?
Die Umwelt- und Naturschutzverbände wissen, dass die A 44 gebaut werden wird, und wollen keine Verzögerung um der Verzögerung willen. Wohl aber wollen sie, dass im Interesse der Menschen und von Umwelt und Natur die Regelungen für den Bau von Anlagen an derartigen Straßen eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Entwässerung im Bereich des Autobahnkreuzes A 3/A 44 und damit die Einhaltung der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten.
Schon bei der Planfeststellung zur A 44 im Jahre 2007 war die Einhaltung der wasserschutzrechtlichen Auflagen ein wichtiges Thema. Die A 44 ist nur mit der Auflage, dass sie eingehalten werden, genehmigt und diese Genehmigung (Planfeststellung) vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden Genau darum, ob und wie dies gelingen kann, handelt es sich bei all den Deckblattverfahren, die es seither (seit 2008) gegeben hat. Derzeit geht es darum, wie verhindert werden kann, dass durch das Abwasser von der A 44 die Hochwassergefahr für die Ortsteile am Unterlauf von Anger und Schwarzbach weiter steigt. Dazu müssen Einrichtungen geschaffen werden, mit denen das Wasser „zwischengelagert“ und dann zeitverzögert langsam in die Anger eingeleitet wird.
Nach Ansicht der Verbände werden diese Anforderungen auch durch die neueste Planung nicht ausreichend beachtet. Mit fatalen Folgen:
Der Wasseranfall im Bereich der Autobahn wird bei den zunehmenden Ereignissen von Starkregen und Dauerregen stärker sein als berechnet. Die bisher vorgesehene, nur auf Regenereignisse, die statistisch in jedem Jahr zu erwarten sind, ausgelegte Kanalisation kann die Straßenabwässer nicht fassen. Das Wasser fließt über die Fahrbahn ab und dem Gefälle folgend zum Autobahnkreuz Ratingen-Ost. Dort wird auf der Fahrbahn sowie den Auf- und Abfahrten die Unfallgefahr erhöht. Nur ein Teil gelangt tatsächlich in das Rückhaltebecken. Das gesamte andere Wasser fließt schließlich am tiefsten Punkt ins Gelände, wo es teils versickert (In der Wasserschutzzone II dicht am Wasserwerk) und ansonsten über Hahnerhofer und Homberger Bach zur Anger gelangt und eben doch in die Hochwassergefahr erhöht.
Die vorgesehene Rückhaltung wird auch nicht das anfallende Straßenabwasser ausreichend reinigen können. Belastetes Abwasser wird aus den Anlagen in die Bäche eingeleitet werden und dort Fauna und Flora schädigen.
Auch die im letzten Jahr vorgestellte Planung verstößt in vieler Hinsicht, besonders zum Hoch- und Trinkwasserschutz, gegen gesetzliche Auflagen Wir können uns nicht vorstellen, dass sie so genehmigt wird.
Bereits seit langem schlägt die Bürgerinitiative zusammen mit den Umwelt und Naturschutzverbänden eine andere, unseres Erachtens sinnvollere Lösung vor, einen Stauraumkanal unter der A 44 in dem noch zu bauenden Teil westlich der Autobahn 3.
Die DEGES hat hingegen mit immer wieder anderen Begründungen an dem Projekt des Rückhaltebeckens an der Brachter Straße festgehalten, obwohl es sich längst als ungeeignet erwiesen hat.
Schuld an der fortlaufenden Verzögerungen tragen weder die Bürgerinitiative noch die Umwelt- und Naturschutzverbände, sondern die DEGES, die sich nicht von ihrem Projekt trennen will und die Anwohner und Anwohnerinnen in der Hofermühle und in Homberg immer weiter dem Verkehr zwischen den Anschlussstellen aussetzt.
]]>Mit Interviews mit Frau und Herrn Dr. Bruckhaus.
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